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Tagesbefehl Bülows im besetzten Frankreich
Bereits am 20. Februar 1814 hatte Bülow für seine Truppen folgenden Tagesbefehl erlassen, für dessen strikte Ausführung seine energische Persönlichkeit bürgte:
“Mit dem höchsten Mißvergnügen erfahre ich soeben, daß von einigen Individuen des Korps die abscheulichsten Erpressungen und Unordnungen begangen worden sind, die ebensosehr dem Willen seiner Majestät des
Königs, unseres Herren, widersprechen, als den preußischen Namen entehren. Es ist nicht mein Wille, daß meines Armeekorps Mangel leiden sollen, vielmehr soll für ihre gute Verpflegung auf ordnungsgemäße Weise alle
mögliche Sorge getragen werden, aber ich will auch nicht dulden, daß ihr Waffenruhm durch schändliches Betragen einiger Einzelnen leiden und dem erhabenen Willen unseres Monarchen zuwider gehandelt werden soll. Wir
rücken nicht in dieses Land, um eine unedle Rache zu üben, wir führen nur Krieg gegen denjenigen, der die beklagenswürdigen Einwohner desselben ebenso und noch unglücklicher gemacht hat als uns. Dieses soll und muß
den Soldaten wohl eingeprägt werden. Mein unterhabendes Korps hat bisher gegen alle übrigen den großen Vorteil genossen, noch nie Mangel gelitten zu haben; nur Erhaltung der Ordnung kann uns diesen Vorteil sichern.
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Diese Gründe, vorzüglich aber das Geschehene veranlassen mich hierdurch zu erklären: daß jeder, der durch Bedrückung oder tätliche Mißhandlung der Einwohner sich zum gemeinen Räuber herabwürdigt, mit dem Tode bestraft und aus den ehrenhaften Reihen der Preußen vertilgt werden soll. Der Major von Tuschen,
Befehlshaber der Gendarmerie des Korps, ist in Gemäßheit dieses Parolebefehls instruiert, er wird Verstärkung erhalten, und jeden Nachzügler, der sich gewaltsame Erpressungen zu schulden kommen läßt, ohne weiteres
erschießen lassen. Ich hege das Vertrauen zu den Herren Brigade-Chefs und Kommandeurs, daß sie mich mit allem Eifer darin unterstützen werden, um die Ehre und den Ruhm unserer Waffen, die durch ähnliche Vorfälle so
sehr leiden, aufrecht zu erhalten, und diejenigen Übel zu vermeiden, die aus einer zwecklosen Erbitterung der Einwohner entstehen könnten.”
Durch diesen Befehl erreichte Bülow, daß vollkommene Ordnung bei seinem Korps herrschte, daß sich nicht einer auf Kosten der Allgemeinheit bereicherte und mit Lebensmitteln versah, so daß sein Korps sich auch durch gesundes, gleichmäßiges Aussehen vorteilhaft bemerkbar machte.
Zitiert nach Adolf von Bülow, Bülowsches Familienbuch, Schwerin i. M. 1914
Bülow setzt sich gegen Blücher durch: Pont d’Iena wird nicht gesprengt Nicht nur, daß Bülow hinsichtlich der Begeisterungsfähigkeit seiner Truppen dieselben Fähigkeiten besaß wie Blücher,
er verhielt sich auch hinsichtlich der ethischen Grundsätze für sich selbst und für seine Truppen äußerst korrekt. Beispielsweise wies er im Jahr 1814 seine Truppen an, nicht zu plündern, oder zu vergewaltigen oder
die französische Zivilbevölkerung zu unterdrücken. Als Blücher damit drohte, den Pont d’Iena in die Luft zu sprengen, warnte Bülow Blücher, daß es gefährlich sei,
den Haß der französischen Bevölkerung zu provozieren. (Schreiben Bülows an Blücher vom 10. Juli 1815) Die Sprengladung unter der Brücke wurde schließlich so schwach ausgelegt, daß sie keinen Schaden anrichten konnte.
Not only was Bulow as capable as inspiring his troops as Blucher, he was also strict with himself and his troops ethically. For example, he told his soldiers not to plunder, rape
or oppress the French civilians in 1814. Also, when Blucher threatened to blow up the Pont d’Iena, Bulow warned Blucher that it would be “dangerous to incite the hatred of the French people.” (Bulows letter to Blucher, dated July 10, 1815).
priv. Mitteilung Tuck Weng Chong, 19. Oktober 2000 unter Hinweis auf Michael Leggiere, The Life, Letters and Campaigns of Friedrich
Wilhelm Graf Bulow von Dennewitz, 1755-1816, Florida State University, U.S.A. 1997
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